Informationen

Logopädische Praxengemeinschaft Wiggermann-Lammers | Kommunkation

Wichtige Informationen für Sie

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Das steht Ihnen zu

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.

Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.

Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln wie z. B. elektronischen Kommunikationsgeräten mit individueller Anpassung und Gebrauchstraining möglich.


Zuzahlungen?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen leisten einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Weitere Informationen finden Sie unter Heilmittelrichtlinien.de.

 

Terminvereinbarungen

Vereinbaren Sie Ihre Termine bitte immer telefonisch mit uns. Sollten wir nicht persönlich ans Telefon gehen können, weil wir gerade in einer Therapie sind, dann hinterlassen sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Sie können uns auch Nachrichten auf dem AB am Wochenende hinterlassen, wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

 

Welche Unterlagen sollte ich bei meinem ersten Termin in der Logopädischen Praxis mitbringen?

  • eine gültige Heilmittelverordnung (Ausstellungsdatum darf nicht älter als 14 Tage sein)
  • für Kinder: einen aktuellen Hörtest
  • evtl. Berichte bereits stattgefundener Therapien, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie oder Frühförderstellen
  • evtl. Berichte von bereits erfolgten Rehamaßnahmen
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